Parken

Info

Parken am Palast

Für Gäste mit einem Rollstuhl, die auf die Anreise mit PKW angewiesen sind, bieten wir eine begrenzte Anzahl von Autostellplätzen am Palast an. Diese können Sie im Voraus über unsere Ticket-Hotline 030-2326 2326 buchen zum Preis von 6 Euro.

Die Parkflächen am Friedrichstadt-Palast in der Johannisstr. und der Kalkscheunenstr. sind ein Angebot der Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend „Friedrichstadt-Palast BGmbH“ genannt) an die Gäste des Friedrichstadt-Palastes zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Mit der Einstellung eines Kraftfahrzeuges kommt ein Benutzungsvertrag zwischen der Friedrichstadt-Palast BGmbH und dem/r Benutzer:in für einen Kfz-Einstellplatz zustande.

Es dürfen nur zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge eingestellt werden. Die nachstehenden Bedingungen gelten als Bestandteil des abgeschlossenen Benutzungsvertrages. Die Stellplätze dürfen nur entsprechend dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Betriebsordnung genutzt werden.

Die Parkordnung regelt ausnahmslos und verbindlich für alle Nutzer:innen das Verhalten auf den Parkflächen des Friedrichstadt-Palastes.

1. Es dürfen nur Fahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einer Höhe von max. 1,95 und einer Breite von max. 2,0 m eingestellt werden. Die Fahr- und Fußwege sind frei zu halten. Pkws mit Anhänger, Kleinkrafträder, Fahrräder u. ä. sind nicht zugelassen.

2. Die Benutzung der Parkflächen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen 6 Euro.

3. Parkberechtigungen können nur in Verbindung mit einer Eintrittskarte für eigene Veranstaltungen des Friedrichstadt-Palastes erworben werden. Die Parkberechtigung ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu positionieren.

4. Das Parken ohne gültige Parkberechtigung ist verboten.

5. Das Parken ist gestattet zu den Nachmittagsvorstellungen von 14:30–18:30 Uhr, sowie zu den Abendvorstellungen von 18:30–03:00 Uhr des Folgetages. Bei Abendvorstellungen, die bereits um 18:00 Uhr beginnen, ist das Parken von 17:00-01:00 Uhr des Folgetages gestattet.

6. Auf dem Gelände des Friedrichstadt-Palastes gelten die Bestimmungen der StVO.

7. Auf dem Gelände des Friedrichstadt-Palastes darf nur Schritt-Tempo gefahren werden.

8. Der/Die Nutzer:in hat sein/ihr Fahrzeug innerhalb der Markierung der Stellfläche so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen, auch auf den benachbarten Stellflächen, möglich ist.

9. Die abgestellten Fahrzeuge sind sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Wertsachen, Dokumente, Kleidungsstücke und ähnliches sollen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

10. Der Aufenthalt auf den Parkflächen ist nur zur Fahrzeugeinstellung und -abholung gestattet.

11. Auf den Parkflächen ist verboten:
a) Das Rauchen, sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht.
b) Die Durchführung von Reparaturen und das Waschen der Fahrzeuge sowie das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoffen und Ölen.
c) Unnötiges Hupen und Laufenlassen oder Ausprobieren der Motoren.
d) Das Betanken der Fahrzeuge.
e) Das Entleeren von Aschenbechern und anderen Behältern
f) Die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser sowie mit undichten Kraftstoff- und Ölleitungen.
g) Das Skateboard- und Fahrradfahren sowie die Benutzung anderer Spiel- und Sportgeräte.

12. Der/Die Benutzer:in haftet für alle durch sich selbst, oder seine/ihre Begleitpersonen gegenüber dem/der Eigentümer:in oder anderen Nutzer:innen verursachten Schäden. Er/Sie ist verpflichtet, diese unverzüglich der Friedrichstadt-Palast BGmbH anzuzeigen.
Die Benutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr der Einstellerin/des Einstellers. Die Friedrichstadt-Palast BGmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Nutzer:innen oder sonstige dritte Personen verursacht worden sind. Der/Die Eigentümer:in schließt jede Haftung für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und für Folgeschäden aus. Dasselbe gilt für das Abhandenkommen von Fahrzeugen oder deren Inhalt.
Die Friedrichstadt-Palast BGmbH haftet für Schäden der Nutzer:innen oder Dritter nur, sofern die Friedrichstadt-Palast BGmbH hieran ein Verschulden trifft. Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal anzuzeigen. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen Dritte bleiben unberührt. Schäden, die der gesetzlichen Betriebshaftpflicht entsprechen, sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Ihre Anzeige zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht mehr anerkannt.

13. Die Friedrichstadt-Palast BGmbH kann auf Kosten und Gefahr des Nutzers/der Nutzerin das Fahrzeug von den Parkflächen abschleppen lassen, wenn:
a) das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Betrieb der Parkflächen gefährdet;
b) das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird.
c) ein Fahrzeug entgegen den vorstehenden Bedingungen abgestellt ist
d) Gefahr in Verzug ist.

14. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Falle unverzüglich Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist während der unter Pkt. 6 genannten Einstellungszeit auf den Parkflächen anwesend.

15. Die in dieser „Parkordnung am Friedrichstadt-Palast“ enthaltenen Entgelte enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

16. Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

17. Die Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mbH ist zur Änderung und Ergänzung der „Parkordnung am Friedrichstadt-Palast“ jederzeit berechtigt.

18. Jede/r Benutzer:in der Parkflächen erkennt die „Parkordnung am Friedrichstadt-Palast“ als verbindlich an.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.

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